Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
liebe Mitglieder des HTTV,
verehrte Vertreter der Presse,

die nachfolgenden Zeilen sind gerade vor dem neuen Saisonbeginn wichtig und betreffen jeden von uns: jeden Verein, jede Mannschaft und jeden Spieler. Die wenigsten von Euch/ Ihnen werden bereits wissen, um was es eigentlich geht: Nach einem Urteil der Revisionskammer des HTTV - also des höchsten Sportgerichts unseres Verbandes - können nun Vereine, Mannschaften und Spieler auch OHNE jegliches VERSCHULDEN bestraft werden. Das mag unglaublich klingen, ist aber wahr.

Die Revisionskammer hat für Recht erkannt, daß Vereine, Mannschaften und Spieler sogar bestraft werden müssen, wenn sie z. B. bei einem Verbandsspiel oder bei einem Turnier nicht antreten können, weil sie beispielsweise unter Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Krankheit nachweisen, weil sie aufgrund von Glatteis nicht anreisen können oder weil sie auf dem Anreiseweg schwer, im schlimmsten Fall sogar tödlich,
verunglücken. In allen diesen Fällen darf nicht nur, sondern muß sogar laut Revisionskammer eine Bestrafung erfolgen. Das hat zur Konsequenz, daß für Euch/ Sie eine Absage zu einer Veranstaltung nicht mehr notwendig ist, da eine Bestrafung bei bloßem Nichtantreten - egal aus welchem Grund - ohnehin erfolgen muß.

Ich halte diese Entscheidung sowohl mit dem allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl als auch mit dem deutschen Rechtssystem für unvereinbar - nicht nur ich, sondern neben einer Vielzahl deutscher Rechtslehrer u. a. auch unser Bundesverfassungsgericht ("Keine Strafe ohne Schuld"). Aus diesem Grund habe ich am 2. Juni 2002 einen Offenen
Brief an die ehrenamtlichen Richter der Revisionskammer verfaßt, in dem ich die Entscheidung aus zahlreichen Gründen kritisierte. Dieser Brief wurde im "Plopp" - amtliches Organ des HTTV - NICHT veröffentlicht, offenbar weil er der Verbandsspitze unangenehm war und die Kritik erstickt werden sollte. Ein Schriftwechsel mit der Präsidentin in dieser Angelegenheit führte zu keinem Erfolg, so daß ich auf diesem Wege die Veröffentlichung meines Offenen Briefes -
leicht gekürzt und geändert - in eigener Regie vornehme (beigefügt sind als Word-Dateien sowohl mein Brief als auch die wesentlichen Auszüge aus dem Urteil der Revisionskammer).

Ich habe diese Veröffentlichung landesweit und in allen hessischen Kreisen an über 1.000 Sportkameradinnen sowie Sportkameraden gesandt und möchte Euch/ Sie bitten, diese Mail an Eure/ Ihre Sportfreundinnen und Sportfreude weiterzuleiten, sie Euren/ Ihren Vereinskollegen zugänglich zu machen, das Urteil der Revisionskammer dort zu diskutieren und/ oder meinen Offenen Brief auf die Homepage Eures/Ihres Vereins oder Kreises zu setzen, damit viele tausend und möglichst alles Mitglieder des HTTV darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Herzlichst bitte ich Euch/ Sie um eine Rückmeldung per E-Mail an Oliver.Buckolt@recht.uni-giessen.de oder per Fax (06406/5579), falls Ihr/ Sie ebenfalls der Meinung seid/ sind, daß auch innerhalb des HTTV niemand ohne jegliche Schuld bestraft werden darf. Die Rückmeldungen werde ich an die Präsidentin bzw. an die Geschäftsstelle weiterleiten und bei großer Resonanz eventuell eine Unterschriftenaktion oder eine entsprechende Initiative starten. Ich bitte Euch/ Sie um Unterstützung und danke Euch/ Ihnen dafür schon jetzt!

Mit sportlichen Grüßen
Oliver Buckolt
Beisitzer im Verbandsrechtsausschuß
 

Weitere Infos:
Offener Brief Buckolt
Urteil des Revisionsausschuß HTTV
Stellungnahme der HTTV-Präsidentin Anke Schreiber
Antwort von Oliver Buckolt auf den Brief von Anke Schreiber
Antrag von Buckolt auf Einberufung eines Außerordentlichen Verbandstages
Kommentar von Karsten Zipp im Gießener Anzeiger vom 27.08.2002
Diskussionsforum Pro&Contra

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